Mit der richtigen Rechtsform gründen

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Mit der richtigen Rechtsform gründen

Vor der Gründung eines Unternehmens solltet ihr euch einige wichtige Fragen stellen: Mit wem gründe ich? Was biete ich oder bieten wir an? Wie heisst das Unternehmen und das Produkt? Daneben solltet ihr euch eine weitere Frage stellen: Welche Rechtsform passt zu unserem Unternehmen?

Von angehenden Jungunternehmern und -unternehmerinnen werde ich in letzter Zeit oft gefragt: „GmbH oder AG?“ Oft haben die Fragenden eine Präferenz. Diese Präferenz basiert leider allzu oft auf Missverständnissen. Die einen wollen keine AG, da sie keinen Verwaltungsrat mit fremden Menschen haben möchten. Andere wiederum bevorzugen eine zwei der Rechtsformen aus steuerlichen Gründen. Dazu zuerst einmal die nüchterne Information: Die beiden Rechtsform unterscheiden sich seit der Unternehmenssteuerreform II noch weniger als früher. Relevante Unterschiede bei der Besteuerung der juristischen Personen sind mir nicht bekannt. Im Gegensatz zu natürlichen Personen. Auf Steueroptimierung gehe ich in diesem Post nicht weiter ein – mir scheint die Wahl der richtigen Rechtsform und Organisation wesentlich relevanter für den Erfolg eines Unternehmens zu sein.

Aufgrund der Diskussion über die juristischen Personen AG und GmbH vergessen viele Gründer, dass es noch andere Formen gibt. Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich nennt mir neun Varianten zur Anmeldung. Die natürlichen Personen Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften und die juristischen Personen Aktiengesellschaft (AG), GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung und Zweigniederlassung.

Von den natürlichen Personen ist meines Erachtens nur das Einzelunternehmen wirklich relevant. Diese Form eignet sich, wenn eine Person gründet und der Kapitalbedarf und das Risiko nicht allzu hoch sind. Sollten zwei oder noch mehr Personen gründen, gäbe es auch noch die Kollektivgesellschaft. Von dieser rate ich ab und empfehle dafür eine GmbH oder AG zu wählen. Die Regelung unterschiedlich grosser Anteile und ein Verkauf eines Teiles werden so vereinfacht.

Eine Genossenschaft, einen Verein oder eine Stiftung zu gründen bedingen spezielle Zwecke. Diese passen kaum zu einem profitorientierten Unternehmen. Wenn ihr nicht gerade eine Baugenossenschaft, einen Theaterverein oder eine Stiftung für eure nicht benötige Milliarde gründen wollt, dann sind wir wieder zurück bei der Frage, ob eine GmbH oder eine AG zu gründen sei. Diese beiden Formen unterscheiden sich rechtlich kaum, bringen aber einige organisatorische Unterschiede. Eine Revisionsstelle benötigt ihr bei beiden Formen bis zu einer gewissen Grösse nicht – auch hier sind AG und GmbH identisch. Nun aber zu den Unterschieden:

Folgende Punkte sprechen dabei für eine GmbH:

  • Ihr benötigt lediglich 20‘000.- Franken Startkapital – das reicht dann aber auch nicht weit…
  • Ihr möchtet die Besitzverhältnisse öffentlich machen und so Vertrauen schaffen. Denn jeder Inhaber wird mit Namen eingetragen. Das Führen eines Aktienregisters entfällt so
  • Ihr plant eine einfach strukturierte Geschäftsleitung, welche sich mit den Inhaber decken oder zumindest aus diesen bestehen.
  • Ihr plant keine Investoren an Bord zu holen.

Folgende Punkte sprechen für eine AG:

  • Ihr habt bereits mindestens 100‘000.- Franken Startkapital zusammen. Gründet besser nicht mit 50‘000.-. Weil so müsstet ihr im Konkursfall noch Geld nachreichen, obwohl ihr gerade auf der Strasse steht.
  • Ihr wollt die Besitzverhältnisse für euch behalten. Die Besitzer der Aktien und damit der Firma werden nicht veröffentlicht. Dafür führt ihr ein Aktienregister.
  • Ihr wollt eine Geschäftsleitung, einen Verwaltungsrat und Aktionäre aus verschiedenen Personen frei zusammenstellen. Ein Verwaltungsrat muss nicht Aktionär sein, diese Bedingung wurde abgeschafft.
  • Ihr plant demnächst Investoren an Bord zu holen.

Ihr könnt euch mit der richtigen Wahl einiges an Aufwand ersparen. Nun wünsche ich euch viel Spass beim Gründen.

Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.