Mit 20‘000 Schweizer Franken bist du dabei. Mit diesem Geld kannst du eine GmbH gründen. Nur: reicht dieser Betrag für die Geschäftstätigkeit aus? Was passiert mit diesem Geld? Auf diese Fragen möchte ich kurz eingehen.
Vielen ist bekannt, dass eine GmbH mit einem Kapital von 20‘000 und eine AG mit 100‘000 Schweizer Franken gegründet werden können. Mit einem Irrtum darf man an dieser Stelle gleich aufräumen: Dieses Geld bleibt nicht für immer auf dem Sperrkonto. Es ist nach kurzer Zeit für die Geschäftstätigkeit verfügbar, kann also investiert werden. Im Gegenzug ist dieses Geld für Gläubiger im Falle eines Konkurses nicht als Garantie abrufbar.
Warum gibt es also GmbHs mit mehr als 20‘000 Stammkapital? Oder AGs, welche mehr als 100‘000 Aktienkapital haben? Ein Grund dafür liegt im Artikel 725 des Obligationenrechts. Dieser besagt vereinfacht, dass eine Gesellschaft, welche mehr als die Hälfte des Kapitals Verlust macht, Gegenmassnahmen einleiten muss. Das heisst in der Praxis, dass man idealerweise weniger als diese Summe Verlust machen sollte. Eine AG mit den Mindestkapital darf folglich nicht mehr als 50‘000 Verlust anhäufen. Ob das Unternehmen dabei liquid bleibt, ist eine andere Frage. Wer also für die ersten Jahre einen Verlust plant, sollte ein Gründungskapital in mindestens der doppelten Höhe bereitstellen.
Gründer sollen sich gut überlegen, wieviel Geld sie benötigen und welchen Verlust sie eingehen wollen. Anhand dieser Werte sollen sie das Kapital definieren. Eine spätere Kapitalerhöhung ist grundsätzlich möglich, dies ist aber wiederum mit Kosten verbunden.
Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.