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Mach ein faires Angebot

Mach ein faires Angebot

Vor Kurzem hat mich ein Gründer kontaktiert. Er bot mir eine Zusammenarbeit an. Ich vermittle ihm Kunden und erhalte dafür eine Provision. Zusätzlich dürfe ich seine Finanzen führen – ein schlechter Deal für mich.

Für Start-ups gelten eigentlich die gleichen Regeln wie sonst in der Wirtschaft. Dabei gibt es gewisse Ausnahmen: Oft erhalten Gründer Unterstützung oder Preisgelder für gute Ideen. Viele ehemalige Gründer stehen neuen Unternehmern gerne mit Tipps zur Seite. Technoparks vermieten Geschäftsräumlichkeiten zu einem tieferen Preis. Grundsätzlich gelten aber für alle Marktteilnehmer dieselben Spielregeln: Alle wollen Geld verdienen. Gerade darum sollten auch Jungunternehmer faire Angebote machen.

Der Gründer, der mich kontaktierte, war von seiner Businessidee begeistert. Was ihm noch fehlte, war eine solide Kundenbasis. Er bot mir darum eine Provision für die Akquisition neuer Kunden an. Bis dahin war das ein fairer Deal: Ich erhalte etwas für meine Gegenleistung. Der zweite Teil seines Angebots war jedoch weniger attraktiv: Er erwartete, dass ich ihm im Gegenzug seine Finanzen führe. Das wäre eine Arbeit, die schnell zu einer grösseren zeitlichen Belastung führen kann. Wer schon einmal so etwas gemacht hat, weiss wie aufwändig es sein kann, allen Belegen und Rechnungen eines chaotischen Gründers nachzurennen. Viel Dank dafür muss man ebenfalls nicht erwarten. Entsprechend will ich eine solche Dienstleistung nicht für einen Gotteslohn machen.

Es mag hart klingen, aber auch für Start-ups gelten die Gesetze des Marktes. Eines davon ist, dass es keinen kostenlosen Lunch gibt. Eine Leistung benötigt immer eine Gegenleistung. Darum lieber Gründer: Mach ein faires Angebot.

Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.

Vergesst eure Kunden nicht!

Vergesst eure Kunden nicht!

Die Wand meines Arbeitgebers zieren unzählige Preise. Vor wenigen Tagen ist der Swiss Excellence Product Award dazugekommen. Wer einen solchen Preis abräumt, darf stolz auf sich sein. Aber auch diese Medaille hat seine Kehrseite.

Viele Start-ups sind erfolgreich – erfolgreich im Preise abräumen. Sie sind erfolgreich bei  Präsentationen, in Inkubatoren und mit Investoren. Dieser Erfolg ist viel Wert und zeigt oft – quasi durch Spezialisten geprüft – dass die Produkte der Firma erfolgsversprechend sind. Doch die Jury ist kaum gleichzeitig Kunde. Der schönste Award ist kein Garant für kommerziellen Erfolg.

Dieser Umstand gilt auch für den Aufbau in Inkubatoren – die wertvolle Arbeit solcher Unterstützer will ich dabei nicht kritisieren. Wer beim Inkubator in die nächste Runde kommt oder gar finanziell unterstützt wird, hat jedoch noch lange nichts verkauft. Es besteht das Risiko, in eine Parallelwelt zu geraten und den Kunden zu vergessen. Doch genau dieser steht letztlich im Fokus eines jeden Unternehmens. Dem Kunden soll ein Problem gelöst werden und er hilft im Gegenzug, die Geschäftstätigkeit zu finanzieren.

Die Teilnahme an Wettbewerben lohnt sich in jedem Fall. Die dadurch gewonnene Reputation ist oft Gold wert. Im Idealfall hilft ein Preisgeld sogar dabei, die eigene Finanzlage zu verbessern. Wer aber den Fokus darauf legt, Preise abzuholen, könnte wertvolle Ressourcen vergeuden. Meine Empfehlung: Macht bei Wettbewerben mit, aber vergesst dabei eure Kunden nicht!

Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.

Mit der richtigen Rechtsform gründen

Mit der richtigen Rechtsform gründen

Vor der Gründung eines Unternehmens solltet ihr euch einige wichtige Fragen stellen: Mit wem gründe ich? Was biete ich oder bieten wir an? Wie heisst das Unternehmen und das Produkt? Daneben solltet ihr euch eine weitere Frage stellen: Welche Rechtsform passt zu unserem Unternehmen?

Von angehenden Jungunternehmern und -unternehmerinnen werde ich in letzter Zeit oft gefragt: „GmbH oder AG?“ Oft haben die Fragenden eine Präferenz. Diese Präferenz basiert leider allzu oft auf Missverständnissen. Die einen wollen keine AG, da sie keinen Verwaltungsrat mit fremden Menschen haben möchten. Andere wiederum bevorzugen eine zwei der Rechtsformen aus steuerlichen Gründen. Dazu zuerst einmal die nüchterne Information: Die beiden Rechtsform unterscheiden sich seit der Unternehmenssteuerreform II noch weniger als früher. Relevante Unterschiede bei der Besteuerung der juristischen Personen sind mir nicht bekannt. Im Gegensatz zu natürlichen Personen. Auf Steueroptimierung gehe ich in diesem Post nicht weiter ein – mir scheint die Wahl der richtigen Rechtsform und Organisation wesentlich relevanter für den Erfolg eines Unternehmens zu sein.

Aufgrund der Diskussion über die juristischen Personen AG und GmbH vergessen viele Gründer, dass es noch andere Formen gibt. Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich nennt mir neun Varianten zur Anmeldung. Die natürlichen Personen Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften und die juristischen Personen Aktiengesellschaft (AG), GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung und Zweigniederlassung.

Von den natürlichen Personen ist meines Erachtens nur das Einzelunternehmen wirklich relevant. Diese Form eignet sich, wenn eine Person gründet und der Kapitalbedarf und das Risiko nicht allzu hoch sind. Sollten zwei oder noch mehr Personen gründen, gäbe es auch noch die Kollektivgesellschaft. Von dieser rate ich ab und empfehle dafür eine GmbH oder AG zu wählen. Die Regelung unterschiedlich grosser Anteile und ein Verkauf eines Teiles werden so vereinfacht.

Eine Genossenschaft, einen Verein oder eine Stiftung zu gründen bedingen spezielle Zwecke. Diese passen kaum zu einem profitorientierten Unternehmen. Wenn ihr nicht gerade eine Baugenossenschaft, einen Theaterverein oder eine Stiftung für eure nicht benötige Milliarde gründen wollt, dann sind wir wieder zurück bei der Frage, ob eine GmbH oder eine AG zu gründen sei. Diese beiden Formen unterscheiden sich rechtlich kaum, bringen aber einige organisatorische Unterschiede. Eine Revisionsstelle benötigt ihr bei beiden Formen bis zu einer gewissen Grösse nicht – auch hier sind AG und GmbH identisch. Nun aber zu den Unterschieden:

Folgende Punkte sprechen dabei für eine GmbH:

  • Ihr benötigt lediglich 20‘000.- Franken Startkapital – das reicht dann aber auch nicht weit…
  • Ihr möchtet die Besitzverhältnisse öffentlich machen und so Vertrauen schaffen. Denn jeder Inhaber wird mit Namen eingetragen. Das Führen eines Aktienregisters entfällt so
  • Ihr plant eine einfach strukturierte Geschäftsleitung, welche sich mit den Inhaber decken oder zumindest aus diesen bestehen.
  • Ihr plant keine Investoren an Bord zu holen.

Folgende Punkte sprechen für eine AG:

  • Ihr habt bereits mindestens 100‘000.- Franken Startkapital zusammen. Gründet besser nicht mit 50‘000.-. Weil so müsstet ihr im Konkursfall noch Geld nachreichen, obwohl ihr gerade auf der Strasse steht.
  • Ihr wollt die Besitzverhältnisse für euch behalten. Die Besitzer der Aktien und damit der Firma werden nicht veröffentlicht. Dafür führt ihr ein Aktienregister.
  • Ihr wollt eine Geschäftsleitung, einen Verwaltungsrat und Aktionäre aus verschiedenen Personen frei zusammenstellen. Ein Verwaltungsrat muss nicht Aktionär sein, diese Bedingung wurde abgeschafft.
  • Ihr plant demnächst Investoren an Bord zu holen.

Ihr könnt euch mit der richtigen Wahl einiges an Aufwand ersparen. Nun wünsche ich euch viel Spass beim Gründen.

Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.

Erkenne den Mehrwert

Erkenne den Mehrwert

Die Durchhalteparole habe ich vor gut drei Wochen verkündet: „Auf keinen Fall aufgeben!“ Aber offenbar brauchen die Crews von massgekocht. und joineer diese aktuell gar nicht. Die beiden sprühen nur so vor Ideen und Motivation. Eine geballte Ladung an Energie ist vorhanden. Diese Energie gilt es nun richtig zu kanalisieren. Gerade für ein Unternehmen, welches gerade frisch gestartet hat, ist es wichtig, seinen Mehrwert zu erkennen und an diesem zu arbeiten.

Genau für diesen Mehrwert bezahlen dir, liebe Unternehmerin, deine Kunden Geld. Genau dieser Mehrwert ist die Begründung für die Marge, welche du, lieber Geschäftsführer, auf deinen Einkaufspreis schlägst. Klingt logisch. Aber, was heisst das konkret? Wie erkenne ich den Mehrwert?

Dazu möchte ich ein Beispiel aus meinem Start-up erläutern: Wir haben damals hauptsächlich Mobiltelefone und passendes Zubehör übers Internet verkauft. Ich ging lange davon aus, dass uns unsere Kunden für die Mobiltelefone Geld bezahlten. Das war ja irgendwie auch korrekt, nur wo war da der Mehrwert? Warum sollte ein Kunde meinem Unternehmen Geld bezahlen für etwas, das wir nicht veredelten? Wir verschönerten die Handys nicht, indem sie in unserem Lager umgepackt wurden. Wo lag also der Mehrwert?

Im Gespräch mit einem treuen Kunden wurde mir plötzlich klar, wo sich unser Mehrwert versteckte. Der Kunde sagte mir, dass er gerne 20 Franken mehr bezahle, wenn er ein Produkt bei uns kaufen würde. Den Aufpreis sei es ihm wert, wenn er dafür weniger Aufwand hätte. Er sei bereit für eine zuverlässige Lieferung etwas mehr zu bezahlen. Er habe schlicht weniger Zeitaufwand und weniger Stress, wenn er etwas bei uns kaufe. Plötzlich rückte unser vermeintliches Produkt Mobiltelefon in weite Ferne. Es war nämlich gar nicht unser Produkt. Es waren ja die Hersteller in Finnland, den USA oder Korea welche die Mobiltelefone entwarfen und herstellten.

Was war nun unser Produkt? Es war die Logistik. Und das obwohl wir einen grossen Teil des Weges zum Kunden an den gelben Riesen ausgelagert hatten – es macht ja wenig Sinn, Handys persönlich von Zürich nach Scuol, Chiasso oder Genf zu bringen. Dennoch war es genau die zuverlässige Logistik, welche wir zusammen mit unseren Partnern erbrachten. Wir schafften es, das vom Kunden gewünschte Produkt schnell und zuverlässig ans Ziel zu bringen. Und damit verdienten wir unser Geld.

Nun wünsche ich euch viel Spass beim Mehrwert entdecken.

Diesen Artikel schrieb ich für die Reihe Start-up Challenges im Blog der alumni HWZ.

Nachfolger geworden – Nachfolge Teil 3/3

Nachfolger geworden – Nachfolge Teil 3/3

Sie sind Nachfolgerin einer Praxis geworden? Sie dürfen die Geschäfte Ihres Vorgängers übernehmen? Nun beginnt die Zeit der Übergabe. Vielleicht fragen Sie sich, ob es nicht einfacher gewesen wäre, eine eigene Praxis zu eröffnen. Oder Sie denken, dass Sie lieber am Tag X die Schlüssel übernommen hätten. Doch die Vorteile einer angepassten Übergabe lassen sich sehen.

Sie sparen sich ganz viel mit einer Übergabe. Starten Sie hingegen von Null, so beginnt auch die Suche nach neuer Kundschaft. Auch wenn die Patienten wie von alleine kommen, so sicher nicht vom ersten Tag an. Haben Sie bereits nach einem Jahr genug Patienten, so ergiebt das grosse Opportunitätskosten: Sie waren nämlich in diesem ersten Jahr im Schnitt nur zur Hälfte ausgelastet. Die Kosten für Personal und Räumlichkeiten waren hingegen zu 100 Prozent vorhanden. In einer Phase der Investition in Geräte und Infrastruktur ist das in der Summe kein guter Deal.

Starten Sie hingegen in einer bestehenden Praxis ohne Übergabezeit, so fehlt Ihnen doch ein gewisses Know-how. Wer sind Ihre wichtigsten Kunden? Wie bedient sich diese Maschine? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Labor? Das sind alles Fragen, welche oft erst im Alltag auftauchen und vom Vorgänger schnell beantwortet werden könnten. Aber auch die Übergabe einer bestehenden Zusammenarbeit, wie mit dem Altersheim oder der Apotheke im Dorf funktioniert einfacher, wenn Sie Zeit zum hochfahren haben. Ein Kaltstart wird vermieden.

erfahrenes Personal nützt Ihnen

Die Personalsuche ist aktuell nicht gerade eine einfache Beschäftigung. Diese kann sehr zeit- und kostenintensiv sein. Entsprechend profitieren Sie bei einer Übernahme von erfahrenem Personal, welches Ihnen die Arbeit leicht machen kann. Benötigen Sie neue Mitarbeitende, so braucht es immer auch eine Einarbeitung. Diese liegt dann im Falle eines Starts ohne Übernahme bei Ihnen. Der zeitliche Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen.

die Vorteile überwiegen

Möglicherweise sind Sie sehr kostenbewusst. Dann sehen Sie die Übernahme einer Praxis gegenüber einem Neustart sicher als Vorteil. Nur warum eine fliessende Übergabe und nicht eine Schlüsselübergabe am definierten Tag? Für die Übergabe verlangt Ihre Vorgängerin sicher eine Ablösesumme. Auch wenn diese klein ist, muss sie trotzdem oft schnell beglichen werden. Dazu wünschen Sie sicher auch ein Liquiditätspolster um nicht gleich die Praxis wieder schliessen zu müssen. Die Frage nach der Finanzierung dieser Posten steht an. Sollten Sie sich hingegen abgestuft in die gemeinsame Aktiengesellschaft oder GmbH einkaufen können, so entfällt der grosse finanzielle Druck. Gleichzeitig wird Ihr Nachfolger zum Partner für die Übergabezeit: Der erfolgreiche Geschäftsgang ist auch in seinem Interesse. Eine gute Übergabe ist für alle Beteiligten von Vorteil. Profitieren Sie davon – gemeinsam!

Nachfolger gefunden – Nachfolge Teil 2/3

Nachfolger gefunden – Nachfolge Teil 2/3

Sie haben eine Nachfolgerin gefunden? Ein junger Arzt möchte in Ihre Fussstapfen treten? Gratulation. Damit haben Sie einen wichtigen Schritt gemacht – wahrscheinlich den wichtigsten. Sie sollten nun nicht einfach am Tag X die Schlüssel an den Nachfolger übergeben. Ich empfehle Ihnen eine geplante und abgestufte Übergabe. Warum? Das erkläre ich Ihnen, wie versprochen, im folgenden Artikel.

Für eine nachhaltige und für alle Beteiligten erfolgreiche Übergabe braucht es etwas: Zeit. Nehmen Sie sich Zeit mit Ihrem Nachfolger um die Übergabe der Praxis zu machen. Er lernt so die Eigenheiten der Praxis, der Patienten und des Teams kennen. Die mögliche Nachfolgerin kann so aus der Pole Position und muss nicht bei Null starten. Warum es sich lohnt für einen Nachfolger eine Praxis zu übernehmen, erkläre ich im kommenden Teil 3/3.

Die Vorteile überwiegen

Aber auch Sie als Ärztin vor dem Ruhestand, als Unternehmer vor der verdienten Pension profitieren. Sie können nämlich getrost Ihre Patienten übergeben – inklusive Krankengeschichte. Klar sollten sie Ihre Patienten über diesen Schritt informieren. Wenn Sie Papierdossiers verwenden, sind Sie sicher froh, dass diese Ihre Nachfolgerin aufbewart. Verwenden Sie eine elektronische KG, so kann diese in der Software des Nachfolgers verweilen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht sollten Sie nicht mit einer Festplatte im Keller lösen. Diese wird kaum in neun Jahren, also kurz vor Ende der Frist, anspringen und lesbare Daten liefern. Ärger wäre vorprogrammiert. In jedem Fall ist Speicherplatz günstig, aber nicht kostenlos. Die Übergabe schafft hier eine gute Lösung. Sie müssen sich in diesem Fall nicht länger mit diesem Thema beschäftigen.

Auch finanziell könnte eine Übergabe für Sie lukrativer sein, als die Schliessung der Praxis. Wobei es nicht darum gehen sollte, den Schreibtisch, welcher längst abgeschrieben ist, oder veraltete Maschinen teuer zu verkaufen. Es sind der Mietvertrag der noch einige Monate läuft und die Entsorgung der Einreichtung, um zwei Beispiele zu nennen, welche schnell mal eine Stange Geld kosten. Auch müssen Sie das Personal nicht entlassen, es bleibt ja weiter in der Praxis. Zusätzlich sind nötige Investitionen, in Absprache mit der jungen Kollegin oder dem jungen Kollegen, weiterhin möglich. Sie arbeiten damit bis zur Pension in einem guten Umfeld. Insgesamt ergeben die gesparten Opportunitätskosten einen schönen Betrag, welchen Sie sparen.

Planen und profitieren Sie

Planen Sie die Übergabe gut und genug im Voraus. So können Sie auch die Möglichkeiten einer Teilpensionierung nutzen. Ihr Wochenende hat so plötzlich drei Tage, währenddem Sie Ihre Patienten in guten Händen wissen. Der Nachfolger übernimmt den Freitag für Sie. Sie profitieren von der geplanten Übergabe und sparen sich die drei wichtigsten Ressourcen: Zeit, Geld und Nerven.

Wie bereits erwähnt, gehe ich in der dritten Folge dieser Reihe auf die Vorteile einer Übergabe für den Nachfolger und die Nachfolgerin ein.

Nachfolger gesucht – Nachfolge Teil 1/3

Nachfolger gesucht – Nachfolge Teil 1/3

Das Thema Nachfolgeregelung ist in aller Munde. So scheint es mir, wenn ich in Zeitschriften blättere und mit Unternehmern um die 60 spreche. Und ja; Sie, lieber, Arzt sind ebenfalls Unternehmer. Aber zum Thema «Arzt als Unternehmer» habe ich bereits einen Artikel geschrieben.

Also lieber Arzt, haben Sie sich bereits Gedanken zu Ihrer Übergabe gemacht? Wenn ja, dann haben Sie sicher schon einiges zum Thema Übergaberegelung im allgemeinen gelesen. Wenn nicht, dann habe ich das für Sie getan. Lese ich jedoch einen Artikel im Wirtschaftsmagazin Bilanz über Nachfolgeregelung, so fällt mir etwas auf: Die beschriebenen Unternehmen sind gross. Meist Unternehmen mit tausenden Mitarbeitenden. Aus Sicht einer Arztpraxis mit 5 Mitarbeitenden sind diese Unternehmen riesig. Diese taugen also kaum als 1:1 Beispiele. Und dennoch können wichtige Punkte übernommen werden, um die Nachfolge Ihrer Praxis zu planen. Davon inspiriert habe ich Ihnen die wichtigsten Regeln notiert:

Planen Sie früh

Starten Sie mit der Nachfolgeregelung mindestens fünf Jahre vor der geplanten Pensionierung. Sie haben so genug Zeit, um eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu finden. Innerhalb kürzester Zeit gutes Personal zu finden, ist oft schwierig. Einen Nachfolger innert Monaten oder gar Wochen zu finden, grenzt an Magie. Ein langjähriger Mietvertrag oder eine Hypothek auf die Praxisliegen sind weitere Gründe für eine langfristige Planung.

Denken Sie über die Rechtsform nach

Viele Praxen werden als Einzelfirmen geführt. Die eng an eine Person gebundene Rechtsform ist für den Betrieb absolut in Ordnung. Für die Übergabe, insbesonders eine abgestufte Übergabe, drängt sich eine andere Rechtsform auf. Ist die Übergabe per Datum X gewünscht, könnten die zu übertragenden Werte eigentlich von der Einzelfirma des bisherigen Inhabers an die Einzelfirma des neuen Inhabers verkauft werden. Für eine abgestufte Übergabe eignet sich dieses Vorgehen nicht. Hier empfehle ich, eine juristische Person, also eine GmbH oder AG, zu gründen. Für kleinere Projekte und ohne Investoren eignet sich eine GmbH. Für grössere, komplexere Projekte oder bei finanzieller Unterstützung durch dritte erscheint ein AG sinnvoll. Mit diesen Rechtsformen sind die Besitzverhältnisse jederzeit klar und nachvollziehbar. Die Übergabe kann so problemlos umgesetzt werden.

Stakeholder Netzwerk

Denken Sie nicht nur an den Nachfolger oder die Nachfolgerin, wenn Sie die Übergabe planen. Zeichnen Sie ein Stakeholdernetzwerk. Mit Stakeholder sind Anspruchgruppen gemeint, welche ein Interesse an Ihrer Praxis haben. Dazu gehören Ihre Mitarbeitenden, Patienten, Familie, Vermieter, Lieferanten und Berater. Vergessen Sie die Ärzte, Spitäler und Altersheime in Ihrem Einzugsgebiet und Ihre Gemeinde nicht. Gerade letztere könnte ein grosses Interesse an einer funktionierenden medizinischen Grundversorgung haben. Je nach Geschäftsmodell und Standort können Sie diese Liste noch erweitern oder auch verkürzen. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen: Welchen Nutzen stiften Sie mit Ihrer Praxis? Welche Stakeholder haben welche Interessen und können Sie wie unterstützen? Ihre Antworten machen ein solches Netzwerk lebendig. Dabei gilt im Grundsatz eine einfache Regel: Die Übergabe sollte für alle Stakeholder zu einem Erfolg werden.

Holen Sie sich Hilfe

Nutzen Sie das Angebot von Treuhändern, Anwälten und Beratern, welche bereit sind, Sie zu begleiten. Oft genügt eine kurze Besprechung und die Fachleute bringen Licht ins Dunkel. So wie sie selber die Patienten beraten, welche oft die Diagnose kennen und sich doch nicht selber zu helfen wissen. So wie Ihre Patienten zu Ihnen kommen um Rat zu holen, so dürfen auch Sie einen Spezialisten konsultieren.

Stufen Sie die Übergabe ab

Planen Sie einen Nachfolger abgestuft zu beteiligen und selber langsam kürzer zu treten? Dann ist, wie bereits beschrieben, die Gründung einer juristischen Person sinnvoll. Zuerst sollten Sie jedoch definieren wie es grob weitergehen soll. Sie haben grundsätzlich drei verschiedene Varianten:

  1. Sie schliessen die Praxis mit Ihrer Pensionierung oder
  2. Sie verkaufen die Praxis am Datum Ihrer Pensionierung oder
  3. Sie stufen die Übergabe ab.

Ich empfehle Ihnen die dritte Variante zu wählen. Warum? Das lesen Sie gerne im Artikel Nachfolge Teil 2/3, welcher demnächst erscheint.

In jedem Fall, planen Sie gut – es wird sich lohnen.